Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR), Teil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, steht für Wellington seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 2019 im Fokus. Nachdem wir bis März 2021 die erforderlichen Produktangaben und -richtlinien eingeführt haben, bereiten wir uns jetzt aktiv auf die Level-2-Anforderungen vor. Wellington engagiert sich sehr intensiv in Bezug auf die Themen ESG-Integration und Nachhaltigkeit und wird hierbei unternehmensweit von Führungskräften und Aufsichtsgremien im Bereich Sustainable Investment unterstützt. Zudem haben wir eine Arbeitsgruppe zum Aufsichtsrecht für nachhaltige Investitionen und die Zusammenarbeit mit Dritten (Sustainable Investment Regulatory and Third-Party Working Group) eingerichtet, die sich mit den Vorschriften im Bereich Nachhaltigkeit befasst. Unser Ziel ist die Intensivierung der Partnerschaft mit unseren Kunden, um ihnen dabei zu helfen, ihre finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Anlageziele zu erreichen.